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AGB |
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Allgemeine Geschäftsbedingungen der DXL-Dynacore GmbH, Darmstadt 1. Geltung Hat unser Vertragspartner Allgemeine Geschäftsbedingungen aufgestellt, so ist deren Anwendbarkeit durch die Geltung unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausgeschlossen, sofern sie sich widersprechen. Allgemeine Geschäftsbedingungen unserer Vertragspartner gelten nur, soweit sie von uns ausdrücklich anerkannt sind. In der Ausführung einer Bestellung liegt eine solche Anerkennung nicht. 2. Bestellung, Preis und Lieferung a. Telefonische Bestellungen sind für uns nur nach schriftlicher Bestätigung durch unseren Vertragspartner verbindlich. Schweigen auf unsere Auftragsbestätigung bedeutet ihre Anerkennung. Erkennen wir eine Stornierung an, hat der Vertragspartner eine Stornogebühr zu zahlen, wenn Stornierung und Widerspruch später als eine Woche ab Datum der Auftragsbestätigung bei uns eingehen. Die Stornogebühr beträgt 5 % des Auftragswertes jedoch mindestens EUR 15,-. Von uns anerkannte Veränderungen bezüglich Beschaffenheit der Lieferung oder Leistung sind nur binnen einer Woche ab Datum der Auftragsbestätigung ohne Aufpreis möglich. Stornierungen, Reklamationen, u.ä, ohne Angabe unserer Referenznummern gelten als nicht eingegangen und führen nicht zur Fristunterbrechung. b. Wir stellen unseren Vertragspartnern jeweils die am Tage des Vertragsschlusses gültigen Preise in Rechnung. Ändern sich später als vier Wochen nach Vertragsschluss Abgaben oder andere Fremdkosten, insbesondere aufgrund Änderung der Währungsparitäten, so können wir den bestätigten Preis anpassen. c. Der Versand und die etwaige Rücksendung der Ware erfolgen auf Gefahr unseres Vertragspartners. Das gilt auch in Fällen, in denen wir von etwaigen Anweisungen unseres Vertragspartners über die Art und Weise der Versendung ohne dringenden Grund abweichen oder den Versand der Ware mit eigenen Transportmitteln und/oder betriebszugehörigen Personen besorgen. d. Die Porto- und Versandkosten gehen, wenn nicht anderes vereinbart ist, zu Lasten des Bestellers; dies gilt auch bei Rücksendung. Unsere Lieferungen werden von uns gegen Transportschäden versichert, insoweit leisten wir Ersatz. Für Rücksendungen jeder Art trägt der Absender das Risiko. e. Im Schadensfall ist der Empfänger der Sendung zur Vermeidung des Verlustes aller etwaiger Ansprüche gehalten, uns unverzüglich eine Schadensbestätigung des Transportführers oder des Spediteurs bzw. der Post- oder Eisenbahnverwaltung zu übermitteln. Verpackung wird nicht zurückgenommen. f. Wird unverzollte Lieferung vereinbart, so gilt dies unter der Bedingung, dass die Zollverwaltung die zollfreie Einfuhr anerkennt. Wird Zoll erhoben, so berechnen wir ihn nebst angemessener Abwicklungsgebühr nach. 3. Zahlungsbedingungen a. Falls nichts Anderes vereinbart oder in unseren Rechnungen angegeben, ist der Kaufpreis sofort nach Lieferung ohne Skontoabzug fällig. Der Käufer kommt spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung oder Empfang der Leistung in Verzug. b. Im Verzugsfall sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB, zu berechnen. c. Kommen die Käufer mit der Anzahlung oder sonstigen vertraglichen Verpflichtungen in Verzug, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Verlangt die Firma Schadensersatz wegen Nichterfüllung, so beträgt der zu ersetzende Schaden 15 % des Kaufpreises. Der Schadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn die Firma einen höheren oder der Käufer einen geringeren Schaden nachweist. 4. Liefer- und sonstige Fristen Eine Verpflichtung zur Einhaltung von Liefer- und sonstigen Terminen wird für uns nur dann begründet, wenn hierüber eine gesonderte schriftliche Vereinbarung getroffen worden ist. Unser Vertragspartner ist berechtigt, sich auf eigene Kosten von vertragsgemäßer Ausführung und Lieferung zu unterrichten. Alle anfallenden Kosten, auch etwaige Kosten für die Nachprüfungen, trägt unser Vertragspartner. Wir dürfen vereinbarte Lieferzeiten unterschreiten. Der Vertragspartner hat ein Rücktrittsrecht aus Leistungsverzug, wenn er uns durch eingeschriebenen Brief eine Frist von mindestens 8 Wochen zur Erfüllung unter Leistungsablehnungsandrohung gesetzt hat und wenn diese Frist fruchtlos verstrichen ist. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht. Beruht die Verspätung oder Nichterfüllung von Aufträgen darauf, dass wir selbst von unseren Lieferanten nicht oder nicht rechtzeitig beliefert werden, so können Ansprüche gleich welcher Art gegen uns nicht geltend gemacht werden. 5. Eigentumsvorbehalt a. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises und bis zur Abdeckung aller Nebenforderungen sowie eines zu unseren Gunsten etwa bestehenden Kontokorrentsaldos unser Eigentum. Gibt der Käufer Schecks oder Wechsel, so wird er erst mit der Zahlung (Einlösung) des Schecks oder Wechsels Eigentümer der Ware. Waren, an denen wir uns das Eigentum vorbehalten haben, dürfen im gewöhnlichen Geschäftsgang veräußert oder verarbeitet, jedoch nicht verpfändet oder sicherungsweise übereignet werden. Die Ermächtigung zur Weiterveräußerung oder zur Verarbeitung kann widerrufen werden, wenn der Vertragspartner seine Zahlungspflicht nicht oder nicht rechtzeitig erfüllt oder sonst ein wichtiger Grund besteht. b. Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgen für uns als Hersteller im Sinne von § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Die be- und verarbeitete Ware gilt als Vorbehaltsware im Sinne von Buchst. a. Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den Besteller steht uns das Miteigentum anteilig an der neuen Sache zu im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verwendeten Waren. Erlischt unser Eigentum durch Verbindung oder Vermischung, so überträgt der Besteller uns bereits jetzt die ihm zustehenden Eigentumsrechte an dem neuen Bestand oder der Sache im Umfang des Rechnungswertes der Vorbehaltsware und verwahrt sie unentgeltlich für uns. Unsere Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im Sinne von Buchst. a . c. Der Vertragspartner tritt uns mit Auftragserteilung alle ihm aus der Weiterveräußerung und der Geschäftsbeziehung zu seinen Abnehmern zustehenden Rechte mit Nebenrechten ab. Von Drittkäufern erhaltene Gelder sind sofort an uns weiterzuleiten. 6. Mängelhaftung 6.1. Sachmängel a. Mängelrügen werden nur berücksichtigt, wenn sie spätestens 8 Tage nach Erhalt der Ware durch unseren Vertragspartner bei uns eingegangen sind. Bei begründeter Beanstandung leisten wir nach unserer Wahl Ersatz durch kostenlose Instandsetzung oder Austausch, eine Haftung für Folgeschäden wird ausdrücklich ausgeschlossen. Wir tragen die zum Zweck der Instandsetzung erforderlichen Aufwendungen. Der Gewährleistungsanspruch besteht nicht, wenn der Vertragspartner oder Dritte Eingriffe in die Ware oder das Ergebnis der Leistung vorgenommen haben. b. Der Besteller hat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag, wenn der Lieferer - unter Berücksichtigung der gesetzlichen Ausnahmefälle - eine ihm angemessene Frist für die Nachbesserung oder Ersatzlieferung wegen eines Sachmangels fruchtlos verstreichen lässt. Liegt nur ein unerheblicher Mangel vor, steht dem Besteller lediglich ein Recht zur Minderung des Vertragspreises zu. Das Recht auf Minderung des Vertragspreises bleibt ansonsten ausgeschlossen. c. Allgemein anerkannte Regeln der Technik sowie den Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften entsprechende Sicherheit ist auch nach den entsprechenden ausländischen Bestimmungen gewährleistet. Insoweit sind wir zur Lieferung nicht VDE-geprüfter Waren berechtigt. 6.2. Rechtsmängel Führt die Benutzung des Liefergegenstandes zur Verletzung von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten im Inland, wird der Lieferer auf seine Kosten dem Besteller grundsätzlich das Recht zum weiteren Gebrauch verschaffen oder den Liefergegenstand in für den Besteller zumutbarer Weise derart modifizieren, dass die Schutzrechtsverletzung nicht mehr besteht. Ist dies zu wirtschaftlich angemessenen Bedingungen oder in angemessener Frist nicht möglich, ist der Besteller zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Unter den genannten Voraussetzungen steht auch dem Lieferer ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag zu. Darüber hinaus wird der Lieferer den Besteller von unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen der betreffenden Schutzrechtsinhaber freistellen. 7. Allgemeine Haftungsbegrenzung Wegen Verletzung vertraglicher und außervertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Unmöglichkeit, Verzug, Verschulden bei Vertragsanbahnung und unerlaubter Handlung haften wir - auch für unsere leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen - nur in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit, beschränkt auf den bei Vertragsabschluss voraussehbaren vertragstypischen Schaden. Diese Beschränkungen gelten nicht bei schuldhaftem Verstoß gegen wesentliche Vertragspflichten, soweit die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet wird, in Fällen zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Schäden des Lebens, des Körpers und der Gesundheit und auch dann nicht, wenn und soweit wir Mängel der Sache arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit garantiert haben. Die Regeln über die Beweislast bleiben hiervon unberührt. Soweit nichts Anderes vereinbart, verjähren vertragliche Ansprüche, die dem Besteller gegen uns aus Anlass oder im Zusammenhang mit der Lieferung der Ware entstehen, ein Jahr nach Ablieferung der Ware. Diese Frist gilt auch für solche Waren, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet werden und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben. Davon unberührt bleiben unsere Haftung aus vorsätzlichen und grob fahrlässigen Pflichtverletzungen sowie die Verjährung von gesetzlichen Rückgriffsansprüchen. In den Fällen der Nacherfüllung beginnt die Verjährungsfrist nicht erneut zu laufen. 8. Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort und Gerichtsstand ist nach unserer Wahl Darmstadt oder der Sitz des Käufers. Zwischen uns und dem Vertragspartner gilt nur deutsches Recht. |